© Copyright Juliane Paulus-Stepinksy Allgemeine Geschäftsbedingungen (diese gelten auch für Tochterhäuser) 01. Der Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer/Besteller/Veranstalter/Gast einerseits und dem Gästehaus andererseits gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 02. Der Abschluß des Hotelaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. 03. Die Übernachtungspreise und sonstige Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, bzw. nach den vereinbarten Preisen. 04. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr am Anreisetag und bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern keine Ankunftszeit nach 18 Uhr vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Gästezimmer und andere Räumlichkeiten nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. 05. Der Leistungsnehmer (Gast/Veranstalter) erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Funktionsräume. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hotels, zu sorgen. 06. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Gästezimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden Ausfall- /Entschädigungsleistungen in Rechnung gestellt. Die pauschalen Entschädigungskosten betragen: - 29 bis 0 Tage vor Ankunft/Abreise: 80 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements. Das Gästehaus bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Funktionsräume/Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Leistungsnehmer/Auftraggeber für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. 07. Um bei Gruppenbuchungen (gelten ab 15 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Auftraggeber verpflichtet, dem Gästehaus vierzehn Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen. 08. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. 09. Sollte der Veranstalter eine politische/religiöse Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Leistungsnehmer gegenüber dem Gästehaus dies, so ist das Gästehaus jederzeit berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechend Punkt 6 dieses Vertrages Entschädigungsleistungen zu berechnen. 10. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die mit dem Auftraggeber/Leistungsnehmer abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Gästehauses zu gefährden droht, so kann das Haus jederzeit ohne Kosten von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gästehaus über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss nicht hinreichend informiert wurde. 11. Sind keine anderen Vereinbarungen hinsichtlich der Zahlung von Leistungen getroffen worden, so ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von ca. 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist unmittelbar nach Erhalt der Abschlussrechnung auf das Konto des Gästehauses Schlüssel bei der im Schriftverkehr genannten Bankverbindung zu überweisen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben. 12. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel gestattet. 13. Es werden keine Kreditkarten angenommen. 14. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbestellung 6 Monate, so behält sich das Gästehaus das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder Lasten des Auftraggebers/Leistungsnehmers. Alle genannten Preise verstehen zzgl. der jeweiligen USt. 15. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Genehmigung des Hotels. 16. Der Besteller/Leistungsnehmer haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich bestellten Speisen, Getränken und Auslagen sowie allen anderen anfallenden Kosten. 17. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf nur mit Genehmigung des Gästehauses an Wänden, Tapeten etc. angebracht werden. Für etwaige Schäden haftet der Besteller/Leistungsnehmer. 18. Die Haftung des Gästehauses für Schäden an Sachen, Gegenständen, die der Veranstalter oder die Teilnehmer einbringen, wird beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für zurückgelassene Gegenstände haftet das Gästehaus nicht. 19. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort behoben. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. 20. Die Haftung für Schmuck und Wertgegenstände entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. 21. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 22. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gelten die ihnen möglichst nahekommenden gültigen Bestimmungen. 23. Bitte Hausordnung beachten 24. Gerichtsstand ist Offenburg